Erreger
Toxoplasma gondii – ein kleiner, einzelliger Parasit.

Vorkommen
Toxplasmen haben keinen spezifischen Wirt; sie sind weltweit unter Säugetieren, Vögeln und Menschen verbreitet.

Infektion
Der Mensch kann sich infizieren

  1. durch den Genuß von rohem Schweinefleisch (nicht durch Rindfleisch!)
  2. über die von Hauskatzen oder anderen Katzenartigen im Kot ausgeschiedenen Frühstadien (Oozysten) der Parasiten

Krankheitszeichen/Gefahren
Für die meisten Menschen verläuft eine Toxoplasmose unbemerkt und ohne besondere Symptome.

Mit zunehmendem Alter haben die meisten Menschen eine solche Infektion durchgemacht. In der Altersgruppe der 60- bis 65-jährigen sind bis zu 70 % bereits erkrankt gewesen.

Die Infektion kann nur für ungeborene Kinder gefährlich werden, deren Mütter vor der Schwangerschaft noch keine Toxoplasmose durchgemacht haben. Die Ungeborenen können schwere geistige oder körperlicheSchäden davontragen.

Falls die Schwangere aber bereits Kontakt zu Katzen hatte und sich so oder auf andere Weise infizierte bzw. Antikörper gegen Toxoplasmen im Blut hatte, besteht keine Gefahr für das Kind.

Nachweis der Infektion
Der Nachweis einer Infektion erfolgt über die Bestimmung von im Blut zirkulierenden Antikörpern mittels Blutprobe.

Vorsichtsmaßnahmen

  • Kein Verzehr von rohem oder ungenügend gekochtem Schweinefleisch (auch kein Hackepeter und keine Mettwurst).
  • Kein Verfüttern von solchem Fleisch an die Katze.
  • Tägliches Reinigen des Katzenklos: so können sich die eventuell ausgeschiedenen Frühstadien nicht weiter entwickeln und für den Menschen auch nicht infektiös werden, denn der Vorgang dauert 2 Tage.
  • Gute allgemeine Hygiene.
  • Handschuhe bei der Gartenarbeit, um die zufällige Aufnahme von Parasiten streunender Katzen zu vermeiden.

Bei Beachtung dieser Vorsichtsmaßregeln besteht kein Grund, Katzen aus Angst vor einer Infektion während der Schwangerschaft abzugeben.

 

Zu diesem Merkblatt
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet vom Arbeitskreis 2 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (Kleintiere), (Stand 1993).

Werden Sie Mitglied in der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz wurde im Jahre 1985 gegründet, um der Schutzbedürftigkeit des Tieres in allen Bereichen und Belangen Rechnung zu tragen. Gerade der Tierarzt mit seinem besonderen Sachverstand und seiner Tierbezogenheit ist gefordert, wenn es gilt, Tierschutzaufgaben kompetent wahrzunehmen. Dieses geschieht in Arbeitskreisen der TVT, die zu speziellen Fragenkomplexen Stellung nehmen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 40 € im Jahr. Auf Antrag kann der Vorstand Ermäßigung gewähren (20 €; z. B. Studierende, Tierärzte im Ruhestand).

Durch Ihren Beitritt stärken Sie die Arbeit der TVT und damit das Ansehen der Tierärzte als Tierschützer. Unser Leitspruch lautet: „Im Zweifel für das Tier.“

Weitere Informationen und ein Beitrittsformular erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der TVT e. V.:
Silke Pahlitzsch
Bramscher Allee 5
49565 Bramsche
Tel.: (0 54 68) 92 51 56
Fax: (0 54 68) 92 51 57
E-mail: geschaeftsstelle@tierschutz-tvt.de
www.tierschutz-tvt.de

© Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. TVT, 1997. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der TVT unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.