Eine Entscheidungshilfe für zukünftige Hundebesitzer

Der Wunsch nach einem vierbeinigen Gefährten wird oft mit dem Bedürfnis verbunden, einem Hund das Leben zu retten, sein Leiden zu beenden und ihm ein gutes Zuhause zu bieten.

Leider werden Mitleid, und das Bedürfnis des Menschen zu helfen, gerne von kommerziellen Hundehändlern ausgenutzt. Wie kann man aber unterscheiden, ob die Hunde wirklich gerettet werden oder ob nur wirtschaftliche Interessen dahinterstecken, leider oft verbunden mit rücksichtlosen und brutalen Transport- und Unterbringungsbedingungen? Dieses Merkblatt soll Kriterien an die Hand geben, wie seriöser Tierschutz von kommerziellem Hundehandel unterschieden werden kann.

1. Hund und Besitzer sollen gut zusammen passen

Dazu ist zunächst ein Gespräch über Lebensumstände, Wünsche und Erwartungen des zukünftigen Hundehalters zu führen. Zu klären ist, ob der eventuell schon ausgesuchte Hund diese Bedingungen auch erfüllt und eventuell auf Grund der bei der jeweiligen Rasse vorherrschenden Eigenschaften überhaupt erfüllen kann. Fragen nach den bisherigen Lebensumständen des Hundes: Hat der Hund in einer Familie gelebt? Kann er mit Katzen und anderen Hunden zusammenleben? Mag er Kinder? Kennt er städtisches Leben? Geht er jagen? Ist er stubenrein? Handelt es sich um einen Hüte- oder Jagdhund mit speziellen Arbeitsbedürfnissen?

2. Kennenlernen und Überprüfen, ob es wirklich klappt

Dazu bedarf es einiger Besuchsstunden und oft mehrere Tage. Hund und neuer Besitzer sollen sich an einander gewöhnen und überprüfen, ob sie miteinander auskommen. Ein Spaziergang zeigt, ob der Hund gewöhnt ist an der Leine zu gehen und wie er auf seine zukünftige Umwelt reagiert. Diese Besuche sollten beratend begleitet werden, da sich hierbei zeigt, ob die richtige Wahl getroffen worden war.

3. Herkunft des Hundes erfragen

Es muss klar angegeben werden, aus welchem Land der Hund stammt und ob er auf länderspezifische Krankheiten getestet wurde. Dazu sollte man sich die Unterlagen auch konkret zeigen lassen: Gesundheitszeugnis, eventuelle Behandlungsprotokolle und natürlich der Impfpass: Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten müssen eingetragen sein. Ein Welpe unter 15 Wochen kann diese Bedingungen nicht erfüllen und eine längere Reise aus dem Ausland auch nicht verkraften. Alle Hunde müssen einen Transponder (Kennzeichnung) tragen, damit eine eindeutige Zuordnung zu ihren Unterlagen gewährleistet ist. Hundehandel TVT e. V. 3

4. Unterbringung und Zustand des Hundes

Das Tierheim oder die private Pflegestation, in der der Hund untergebracht ist, muss in gepflegtem und hygienisch einwandfreiem Zustand sein. Das sollte man sich auf jeden Fall genau ansehen. Der Pflegezustand des Hundes ist wichtig: Sind Fell und Ohren sauber, die Augen klar und die Nase trocken?

5. Abgabe des Hundes mit Bedingungen

Der Hund wird nur mit einem schriftlichen Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen, abgegeben. Darin muss vermerkt sein, dass der Hund bei Schwierigkeiten jederzeit wieder zurückgenommen wird. Üblicherweise werden auch Besuchstermine vereinbart, um ein problemloses Zusammenleben zu überprüfen, aber auch, um eventuell mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

6. Einnahmen für den Tierschutz überprüfen

Ein Tierschutzverein kann belegen, wozu seine Einnahmen dienen. Aus seiner Jahresbilanz geht eindeutig hervor, wofür die Mittel verwendet werden.

Gehen Gelder für den Tierschutz vor Ort in die Ursprungsländer zurück? Wird Tierschutz in Deutschland damit unterstützt? Das Behandeln kranker Hunde, Impfen, Transponderimplantieren ( Kennzeichnen ) und Kastrieren kostet natürlich Geld. Die Kosten können aber nachgewiesen werden. Danach kann man fragen.

Werden ausweichende Antworten gegeben, Unterlagen nicht vorgelegt oder Vereinbarungen nicht schriftlich getroffen, ist äußerste Vorsicht geboten.

Wird keine Beratung zur Eignung des Hundes oder ein Zeitraum zum Kennenlernen geboten, sind die Verkäufer nur am Verkauf des Hundes interessiert, sein Schicksal interessiert sie nicht.

Die Vorinformationen, die über den Hund gegeben werden, können zutreffend sein. Bei der Erwähnung von großem Leid, unglaublichen Rettungen oder Freikauf aus Tötungsstationen sollte man jedoch eher misstrauisch sein und Nachweise verlangen.

Auch wenn eventuell ein einzelner Hund aus tierschutzrelevanten Lebensumständen gerettet werden kann, so ist damit leider auch zu erwarten,dass viele Hunde mit dem geleichen Schicksal nachkommen und deren Leid allein durch die Nachfrage vorbestimmt ist. Ohne Käufer keine „Hundeware“.

Weitere Informationen zu rechtlichen Überlegungen und möglichen Erkrankungen sind dem Merkblatt Nr. 113 „Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa“ der TVT zu entnehmen.


Zu diesem Merkblatt

Dieses Merkblatt wurde erarbeitet vom Arbeitskreis 2 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (Kleintiere), (Stand 1993).

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