1. Brauche ich ab dem 29. Dezember 2014 einen neuen Heimtierpass? Was bedeutet dies für meinen Hund, meine Katze oder mein Frettchen?
Wenn für Ihr Heimtier vor dem 29. Dezember 2014 ein Pass ausgestellt wurde, brauchen Sie keinen neuen Pass zu beantragen. Ihr alter Pass behält seine Gültigkeit.
Lassen Sie nach dem 29. Dezember 2014 einen Pass für Ihr Heimtier ausstellen, erhalten Sie automatisch einen neuen Pass.
2. Warum ein neuer Heimtierpass?
Der neue Heimtierpass wurde eingeführt, um die Sicherheit des Dokuments zu verbessern.
3. Welches sind die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zum alten Heimtierpass?
- Der neue Heimtierpass enthält Laminatstreifen, mit denen die Seiten mit den Angaben zum Mikrochip und Behandlungen, die mittels eines Aufklebers eingetragen werden, versiegelt werden.
- Der Pass enthält eine Seite, auf der die Kontaktangaben des ausstellenden Tierarztes festgehalten werden.
- Für Tollwutimpfungen ist nunmehr einzutragen, ab wann diese gültig sind (außer bei Auffrischungen). So können Tierhalter klar erkennen, ab wann der Pass für Reisen gültig ist; das erleichtert das Überprüfungsverfahren.
4. Was tun, wenn ich meinen alten Heimtierpass verloren habe?
Sie sollten Ihren Tierarzt kontaktieren, um einen neuen Pass für Ihr Tier ausstellen und es erneut impfen zu lassen.
5. Ich bin kein/e EU-Staatsangehörige/r, werde aber für mehrere Jahre mit meinem Heimtier in der EU leben. Kann ich einen Heimtierpass für mein Tier bekommen und für Reisen innerhalb der EU verwenden?
Ja. Sie sollten einen Tierarzt in einem EU-Mitgliedstaat aufsuchen, um die erforderlichen Impfungen vornehmen und einen Pass ausstellen zu lassen.
6. Ich reise aus einem Nicht-EU-Land in einen EU-Mitgliedstaat ein; kann ich den Heimtierpass verwenden?
Nein; grundsätzlich gilt der Heimtierpass für Heimtiere, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen. Sie können den Heimtierpass jedoch auch nutzen, wenn Sie in Nachbarländer reisen (oder aus diesen Ländern einreisen), die die EU-Vorschriften anwenden. Dazu zählen: Andorra, die Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Staat Vatikanstadt.
Der Heimtierpass wird auch akzeptiert, wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU zurückkehren, sofern die für das entsprechende Land geltenden Anforderungen erfüllt sind, bevor Sie die EU verlassen.
In allen anderen Fällen muss Ihr Heimtier über eine von einem amtlichen Tierarzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung verfügen.
7. Ich reise aus einem EU-Mitgliedstaat in ein Nicht-EU-Land; kann ich den Heimtierpass verwenden?
Einige Länder, die nicht zu EU gehören, akzeptieren den Heimtierpass, sofern die entsprechende Seite des Passes von einem amtlichen Tierarzt beglaubigt wurde. Sie sollten sich vorab danach erkundigen.
8. Ich lebe in einem nicht auf dem Kontinent gelegenen EU–Gebiet wie Martinique oder den Kanarischen Inseln; kann ich den Heimtierpass verwenden?
Ja, Sie können den Heimtierpass verwenden, wenn Sie in eines der folgenden Gebiete reisen bzw. aus diesem ausreisen:
- Grönland und die Färöer (dänischer Heimtierpass);
- Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion (französischer Heimtierpass);
- Kanarische Inseln (spanischer Heimtierpass);
- Azoren und Madeira (portugiesischer Heimtierpass);
- Gibraltar (spezieller Heimtierpass für Gibraltar).
Fragen und Antworten für Tierärzte:
[VET] 8. Kann ich die alten Heimtierpässe, die ich auf Lager habe, nach dem 29. Dezember 2014 noch nutzen?
Nein, Tierärzte dürfen seit dem 29. Dezember 2014 keine Heimtierpässe in der alten Form mehr ausstellen. Halter von Tieren, für die vor dem 29. Dezember 2014 ein Pass ausgestellt wurde, dürfen diesen weiter verwenden. Sie brauchen für diese Tiere keine neuen Pässe auszustellen!
[VET] 9. Wenn Patienten mit einem alten Heimtierpass zu mir kommen, soll ich dann auch laminieren?
Nein; zur Sicherheit können Sie aber ein adhäsives, transparentes Laminat anbringen, um die Seite zu versiegeln, auf der Informationen mittels Aufklebern angebracht sind.
[VET] 10. Welches ist die beste Website für Informationen dazu, welche Länder zusätzliche Anforderungen stellen?
Viele Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm sowie auf den Websites der Mitgliedstaaten. http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nat_rules_dogscatferret_en.htm
[VET] 11. Welche Aufzeichnungspflichten obliegen mir als Tierarzt?
Gemäß der neuen Verordnung müssen Tierärzte Aufzeichnungen über Heimtierpassnummern und Informationen der Abschnitte I, II und II der Heimtierpässe führen und mindestens drei Jahre aufbewahren: – Nummern der Mikrochips, Einpflanzungsstelle, Datum der Auslesung/Einsetzung – Name, Art, Rasse, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum und etwaige auffällige Kennzeichen oder Merkmale des Heimtiers – Name des Eigentümers und Kontaktangaben.
Quelle: www.bundestieraerztekammer.de