Vom Affen bis zum Zebra – das sogenannte Säugetiergutachten („Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“) beschreibt Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren insbesondere in Zoos aber auch in privaten Haushalten.

Am 7. Mai 2014 haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Säugetiergutachtens Frau Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, das Gutachten übergeben.

In den zurückliegenden drei Jahren wurde das zuletzt 1996 veröffentlichte Gutachten grundlegend überarbeitet. Das Ergebnis ist ein Gutachten auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand, das von der Praxis gebraucht und erwartet wird. Es wird sowohl für die Tierhalter als auch für die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder eine Hilfe bei der Umsetzung der allgemeinen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, insbesondere des § 2 Tierschutzgesetz, sein.

Das Säugetiergutachten ist nicht nur eine Aktualisierung des Vorgängergutachtens von 1996, sondern eine grundlegende Überarbeitung. Erstmals werden in einem eigenen Kapitel allgemeine Anforderungen an Haltung, Pflege und Tierbestandsmanagement formuliert. Soweit das Gutachten strengere Anforderungen stellt als das vorangegangene Gutachten müssen die vollziehenden Behörden mit angemessenen Übergangsfristen jedem Einzelfall gerecht werden.

Handhabbare Haltungsanforderungen für alle Säugetiere in unseren Zoos können am besten von ausgewiesenen Experten in einem Gutachten formuliert werden. Denn nur diese verfügen über das Wissen und die Erfahrung, allen Tieren gerecht zu werden. Deshalb hatte das BMEL eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern der Tierschutz- und Zooverbände, unabhängigen Wissenschaftlern sowie eines seitens der Länder benannten Sachverständigen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit eingerichtet. Wo zwischen allen Sachverständigen keine Einigung erzielt werden konnte, haben die vier unabhängigen Experten wissenschaftlich begründete Haltungsanforderungen formuliert.

Das BMEL macht diesen Arbeitsprozess transparent. Gemeinsam mit dem Gutachten, das alle Gutachter der Arbeitsgruppe unterschrieben haben, werden auch die Differenzprotokolle veröffentlicht, mit denen Tierschützer und Zoos ihre Kritikpunkte an dem Gutachten dokumentiert haben.