Spezielle Bescheinigungen gibt es für die Einfuhr von Renn- und Turnierpferden sowie für die zeitweilige Zulassung registrierter Pferde.

Fohlen

Bildquelle: Jürgen Latzke

 

Gesundheitsbescheinigungen für die zeitweilige Zulassung von registrierten Pferden, die aus Drittländern eingeführt werden, gemäß Entscheidung der Kommission 92/260/EWG

Gesundheitsbescheinigungen für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr gemäß Entscheidung der Kommission 93/195/EWG

Quelle: BMEL