Spezielle Bescheinigungen gibt es für die Einfuhr von Renn- und Turnierpferden sowie für die zeitweilige Zulassung registrierter Pferde.
Bildquelle: Jürgen Latzke
Gesundheitsbescheinigungen für die zeitweilige Zulassung von registrierten Pferden, die aus Drittländern eingeführt werden, gemäß Entscheidung der Kommission 92/260/EWG