Fragen und Antworten Neue Vorschriften Reisen mit Heimtieren und für Heimtierpässe, zusammengestellt für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die innerhalb oder außerhalb der EU mit Heimtieren reisen.

ALLGEMEINES

1. Brauche ich ab dem 29. Dezember 2014 einen neuen Heimtierpass? Was bedeutet dies für meinen Hund, meine Katze oder mein Frettchen?

Wenn für Ihr Heimtier vor dem 29. Dezember 2014 ein Pass ausgestellt wurde, brauchen Sie keinen neuen Pass zu beantragen. Ihr alter Pass behält seine Gültigkeit.

Lassen Sie nach dem 29. Dezember 2014 einen Pass für Ihr Heimtier ausstellen, erhalten Sie automatisch einen neuen Pass.

2. Ich lebe in der EU. Wo bekomme ich den Heimtierpass?

Sie müssen sich dafür an einen Tierarzt in Ihrem Heimatland wenden. Die nationalen Behörden jedes EU-Landes sind für die Ausgabe von Heimtierpässen an die von ihnen zu diesem Zweck ermächtigten Tierärzte zuständig.

3. Welche Tiere brauchen einen Heimtierpass?

Das neue EU-System gilt für Katzen, Hunde und Frettchen. Für andere Tiere gelten die nationalen Rechtsvorschriften.

Wenn Sie mit anderen Heimtieren reisen möchten, wenden Sie sich daher bitte an die nationalen Behörden in Ihrem Land und/oder in dem Land, in das Sie reisen möchten. Auch, wenn es sich bei Ihrem Heimtier um einen Hybriden (Kreuzungen wie beispielsweise Bengalkatzen oder Wolfshunde) handelt, sollten Sie sich mit Ihrem Ministerium in Verbindung setzen.

4. Was kostet ein Heimtierpass? 

Es gibt keinen festen Preis für Heimtierpässe, er ist je nach Land, ausstellendem Tierarzt und anderen möglicherweise in diesem Zusammenhang erforderlichen Verfahren unterschiedlich.

5. Wie lange vor einer Reise sollte ich meinen Tierarzt kontaktieren?

Es ist ratsam, seinen Tierarzt lange vor einer geplanten Reise mit Ihrem Heimtier zu kontaktieren. Je nachdem, in welches Land Sie zu reisen gedenken, ob die Tollwutimpfung Ihres Heimtiers noch gültig ist oder ob Ihr Heimtier einen Bluttest braucht oder nicht, kann es mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, die Reise vorzubereiten. Wenn Sie innerhalb der EU reisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Tierarzt spätestens zwei Monate vor der Abreise aufzusuchen; wenn Sie in ein Land reisen möchten, das nicht zur EU gehört, sogar früher.

6. Und wenn ich mit mehr als fünf Heimtieren reise?

Wenn Sie mit mehr als fünf Heimtieren reisen, müssen Sie sich an die Vorschriften für den „Handel“ mit Heimtieren halten (das bedeutet, sowohl an die Vorschriften für den Handel mit Heimtieren innerhalb der EU als auch an die Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren von außerhalb der EU). Sie müssen sich in einem solchen Fall an Ihr Ministerium wenden, um die erforderlichen Bescheinigungen zu erhalten.

Eine Ausnahme von dieser Anforderung ist allerdings vorgesehen, falls Sie mit über sechs Monate alten Heimtieren reisen, um an einer Schau, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung teilzunehmen. Der Eigentümer muss Nachweise dafür vorlegen, dass dies der Fall ist.

7. Welches sind die wichtigsten Vorschriften, die ich bei Reisen mit meinem Heimtier innerhalb der EU beachten muss? 

Die wichtigsten Vorschriften bei Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen sind folgende:

  • Die Tiere müssen „gechippt“ sein.
  • Sie müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.
  • Zwischen einer Impfung und einer Reise muss eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen verstrichen sein (außer im Fall von Auffrischungsimpfungen).
  • Behandlung gegen Echinococcus Multilocularis (Fuchsbandwurm): bei Hunden für manche Länder nicht verpflichtend.

8. Welches sind die wichtigsten Vorschriften, die ich bei Reisen mit meinem Heimtier außerhalb der EU beachten muss?

In solchen Fällen müssen Sie sich einerseits nach den Anforderungen des Landes erkundigen, in das Sie reisen, aber auch nach den EU-Bedingungen, die bei der Rückkehr aus dem betreffenden Land gelten. Zusätzlich zum Mikrochip und der Tollwutimpfung muss bei Ihrem Heimtier möglicherweise vor dem Verlassen der EU eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, die an einer Probe vorgenommen wird, die mindestens 30 Tage nach der Impfung gezogen wurde und die in einem zugelassenen Labor untersucht wird. Sie sollten mit diesen vorbereitenden Maßnahmen ausreichend lange vor der geplanten Abreise beginnen, da das Verfahren bei manchen Ländern mehrere Monate dauern kann.

9. Muss ich (der Eigentümer) mein Heimtier bei einer Reise begleiten?

Ja, grundsätzlich müssen Heimtiere in Begleitung ihres Eigentümers reisen. Da dies jedoch in bestimmten Situationen schwierig sein kann, wird bei einem Höchstabstand von 5 Tagen zwischen der Reise des Heimtiers und der des Eigentümers davon ausgegangen, dass das Heimtier „begleitet“ ist. Reisen Sie vor oder nach Ihrem Tier, kann es sein, dass Sie die Dienste einer befugten Person in Anspruch nehmen müssen.

10. Wie alt müssen meine Heimtiere mindestens sein, um reisen zu dürfen?

In vielen Ländern ist es nicht gestattet, mit Tieren unter vier Monaten ins Ausland zu reisen.

Seit dem 29. Dezember 2014 gilt die Vorschrift, dass Ihr Tier mindestens zwölf Wochen alt sein muss, bevor es zu Reisezwecken gegen Tollwut geimpft werden kann. Manche Länder gestatten auch Tieren die Einreise, die jünger als zwölf Wochen und nicht gegen Tollwut geimpft sind, die meisten Länder jedoch nicht. Sie müssen sich vor einer Reise danach erkundigen. Wird ein Heimtier mit einem Impfstoff gegen Tollwut geimpft, bei dem laut Zulassung nur eine einzige Injektion erforderlich ist, darf der Eigentümer mit dem Tier frühestens 21 Tage nach der Impfung reisen.

11. Was passiert, wenn ich mit meinem Tier reise, aber die Anforderungen nicht erfülle?

Vergewissern Sie sich vor Ihrer Abreise, dass Ihr Heimtier die Vorschriften erfüllt. Es ist verboten, mit einem Heimtier ins Ausland zu reisen, das den Vorschriften für Reisen mit Heimtieren nicht genügt. Heimtiere, die die Vorschriften nicht erfüllen, können ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Sie könnten Tollwut in ein Land einschleppen, was verheerende Folgen haben kann. Heimtiere, die den Vorschriften nicht entsprechen, können auf Kosten des Eigentümers unter Quarantäne gestellt, an der Grenze zurückgewiesen oder im schlimmsten Fall sogar eingeschläfert werden. Verstöße werden mit hohen Strafen belegt. Länder kontrollieren ALLE Tiere, die von außerhalb der EU in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden, und führen auch bei Tieren, die aus anderen EU-Ländern kommen, Zufallskontrollen durch.

12. Ich mache Urlaub im Nahen Osten oder in Nordafrika und würde gerne ein herrenloses Tier mit nach Hause nehmen, was muss ich beachten?

Seien Sie vorsichtig, in diesen Ländern gibt es immer noch Tollwut! Sie können ein herrenloses Tier nicht sofort mit nach Hause nehmen, da dessen Status in Bezug auf Tollwut nicht bekannt ist. Der Zeitraum zwischen einer Ansteckung mit Tollwut und dem Ausbrechen der Symptome beträgt in der Regel ein bis drei Monate; die Inkubationszeit kann jedoch auch eine Woche oder ein Jahr betragen. Das bedeutet, dass ein Tier infiziert sein könnte, auch wenn es völlig gesund aussieht.

Sie können ein Tier mit nach Hause nehmen, wenn ihm ein Mikrochip eingesetzt wurde und es eine Immunisierung gegen Tollwut erhalten hat. Je nach Land kann es auch sein, dass bei dem Tier eine Blutuntersuchung durchgeführt werden muss, die anhand einer Probe erfolgt, die mindestens 30 Tage nach der Impfung gezogen und in einem zugelassenen Labor untersucht wird. Sie dürfen das Tier in diesem Fall erst drei Monate nach der Probenahme mit nach Hause nehmen.

Quelle: www.bundestieraerztekammer.de